Qualifikation Kosmetiker/in

Die/der qualifizierte Kosmetiker/in

- hat eine Berufsausbildung an einer anerkannten Berufsfachschule mit integriertem oder anschließendem Praktikum absolviert,
- kann Sie daher kompetent behandeln und beraten,
- arbeitet in speziellen Fällen mit einem Dermatologen zusammen,
- übt ihre Tätigkeit in einem nach den strengen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Kosmetiker/innen e.V. ausgestatteten und anerkannten Institut oder einer Praxis aus.

Unsere Mitglieder erkennen Sie an der Berufsbezeichnung

"Kosmetiker/in BDK"

und dem geschützten Verbandszeichen. Wir schicken Ihnen die Info gern zu.

Die Ganzheitskosmetik umfasst:

- die Behandlung des Gesichtes
- die Behandlung von Störungen der Haut, sofern sie nicht krankhaft sind
- die Behandlung von Altersveränderungen
- die Behandlung von Überbehaarung
- die Behandlung von Akne und Rosacea als Begleitbehandlung zur fachärztlichen Therapie
- Handpflege
- Nagelmodellage
- Kosmetische Fußpflege
- Kosmetische Körperbehandlungen
- Kosmetische Körpermassagen
- Make up
- Camouflage
- Beratung über den Gebrauch kosmetischer Mittel

                 

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